Deshalb sollten Sie sich als Anwalt aktiv um neue Bewertungen kümmern!

Suchen potenzielle Mandanten einen Anwalt, so vergleichen sie nicht nur Ihre Kanzleiwebsite mit denen Ihrer Mitbewerber, sondern schauen sich auch auf Bewertungsportalen wie Google My Businesss (Google Maps), Yelp oder ProvenExpert nach Bewertungen bisheriger Mandanten um. Diese Bewertungen können maßgeblich über den Erfolg eines neues Mandats entscheiden.

Negative Bewertungen kommen von ganz alleine

Bewertungen sind eine effektive Unterstützung bei der Mandantenakquise. Der Durchschnitt Ihrer Bewertungen spielt dabei eine große Rolle. Dieser sollte nicht unter 4.0, besser nicht unter 4.5 Sternen liegen.

Leider liegt es in der Natur des Menschen, sich aktiv eher über etwas zu beschweren als ein positives Feedback abzugeben. Ist der Mandant zufrieden, so gibt er selten ohne Zutun seine Meinung ab.

Auch schlechte Bewertungen von Mitbewerben, de sich in der Anonymität des Internets Pseudonyme geben, sind keine Seltenheit.

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Haben Sie 2 Bewertungen mit jeweils 5 Sternen und erhalten eine neue Bewertung mit nur einem Stern, so liegt ihr Schnitt von heute auf morgen nicht mehr bei 5 Sternen, sondern bei 3,67. Dieser Schnitt ist weit unter der Empfehlung von 4,5 Sternen und wird einige potenzielle Mandanten sicher abschrecken.

Wenige Bewertungen bringen noch nicht den gewünschten Effekt

Haben Sie einen guten Bewertungsdurchschnitt, aber insgesamt nur wenige Bewertungen, so bringt dies leider noch nicht den gewünschten Erfolg.

Laut Studien wird empfohlen, mindestens 10 Bewertungen pro Bewertungsportal zu haben, da erst ab 8-10 Bewertungen die Glaubwürdigkeit aller Bewertungen hoch genug ist. Hat man nur 1-3 Bewertungen, so ist dies für die meisten Besucher noch nicht ausreichend, um sich ein Urteil über die Kanzlei bilden zu können. Haben sie also nur wenige Bewertungen so ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich der Suchende für einen Mitbewerber mit mehr (guten) Bewertungen entscheidet.

Sich aktiv um neue Bewertungen kümmern ist die Lösung

Um sich nicht der Gefahr einer starken Verringerung des Bewertungsdurchschnitts unter 4,5 Sternen auszusetzen und nicht genügend neue Bewertungen zu erhalten, empfehle ich Ihnen deshalb ganz klar sich um neue Bewertungen aktiv zu kümmern.

Dafür gibt es verschiedene Lösungsansätze, die sich in ihrem Automatisierungsgrad unterscheiden.

  1. Mündliche Bitte um eine Bewertung nach Abschluss des Falls
  2. Händischer Versand einer E-Mail mit Link zum Bewertungsportal
  3. Automatisierung des Bewertungsprozesses mittels automatisch versendeter E-Mails, welche sich je nach Nutzerverhalten unterscheiden.

Wichtig:
Bitten Sie nur um eine Bewertung, wenn Sie auch das Gefühl haben, der Mandant war mit Ihrer Arbeit zufrieden. Auch dies kann automatisiert erfolgen, in der in einer ersten E-Mail eine allgemeine Zufriedenheit zur Arbeit abgefragt wird. War diese positiv erfolgt eine nächste E-Mail mit der bitte um eine Bewertung.

Bildquellen: ©Depositphotos / hofred

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